Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat einen syrischen Staatsbürger wegen Kriegsverbrechen aus dem syrischen Bürgerkrieg zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Taten umfassen Folter, Freiheitsberaubung, Plünderung und Mord. Grundlage für das Urteil ist das sogenannte Weltrechtsprinzip, das die Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen unabhängig vom Tatort ermöglicht. Über 30 Zeugen aus aller Welt trugen mit ihren Aussagen zu dem Urteil bei.