Laufhausbetreiber gewinnt Rechtsstreit gegen Politikerin: Der Stuttgarter Laufhausbetreiber John Heer hat vor dem Landgericht recht bekommen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier darf nicht behaupten, in seinem Laufhaus arbeiten Frauen unfreiwillig. Den Vorwurf der Zwangsprostitution äußerte Leni Breymaier bei der Sendung „zur Sache“ gegenüber Heers Laufhausbetrieb. Nach dem Urteil gestern droht der SPD-Abgeordneten nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, falls Sie bestimmte Äußerungen zum Thema Prostitution im Zusammenhang mit dem Gewerbe des Stuttgarter Laufhausbetreibers erneut äußert.