Bundestagswahl für Kinder und Jugendliche. Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar wird es im Landkreis Neu-Ulm wieder die U18-Wahlen geben. Der Grund: Bereits Kinder und Jugendliche sollen lernen, wie eine Wahl abläuft. Die U18-Wahl läuft dabei genau wie die reguläre Wahl ab: Es gibt Wahlkabinen, Stimmzettel und Wahlurnen. In welchen Wahllokalen auch Jugendliche aus dem Landkreis Ulm wählen dürfen, erfahren Sie auf der Internetseit des Landkreises Neu-Ulm. ( www.landkreis-nu.de )