Abfallwirtschaftsbetrieb verschickt Bedarfsabfrage. Ab 2026 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, kurz AWB, die Zuständigkeit für 11 von 17 Kommunen im Landkreis Neu-Ulm. Die elf betroffenen Kommunen bekommen nun wieder Post von der AWB. Die Abfrage ist notwendig, weil der Werksausschuss des Landkreises Neu-Ulm eine Änderung in der Gebührensatzung beschlossen hat. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Tonnenbedarf zeitnah neu zu melden. Welche Kommunen davon betroffen sind, erfahren Sie über den eingeblendeten Link. awb-neu-ulm.de/rueckuebertragung-1