Landgericht Rottweil urteilt erneut zum Horber "Bahnhofpöbler"

Ein Jahr und neun Monate Gefängnis und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Strafe hatte das Landgericht Rottweil im Juni 2018 gegen einen deutsch-kasachischen Mann aus Horb verhängt. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung ging in Revision und der BGH hob die Strafe auf. Denn: Es sei nicht klar gewesen, welche der mehreren psychischen Störungen des Angeklagten konkret zu den Taten geführt hatten. Heute urteilte das Landgericht deshalb erneut.

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