Kritik der Landkreise: Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein

Der Deutsche Landkreistag lehnt die geplanten Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes entschieden ab: Die Änderung der Zuständigkeit sei ein Misstrauensvotum gegenüber den Ländern und Kommunen, so die Kritik. Joachim Walter, Landrat des Landkreises Tübingen, ist Vize-Präsident des Deutschen Landkreistages und Präsident des Landkreistag Baden-Württemberg. Er sagt, die Landkreise müssten weiter darüber entscheiden können, welche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen werden.

Diese müssen immer verhältnismäßig sein, so Walter. Das könnten die Landkreise und Kommunen vor Ort besser bewerten als der Bund. Über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes soll am Mittwoch im Bundestag entschieden werden. Im Gegensatz zum Deutschen Landkreistag hat der Deutsche Städtetag die geplanten Anpassungen begrüßt.

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