Kritik an Schnelltestaktion in Baden-Württemberg

Mitten im Lockdown steht jetzt Weihnachten vor der Türe. Doch wie feiert man das ohne sich oder seine Liebsten anzustecken? Schnelltests könnten hier eine Möglichkeit sein. Sowohl in Bayern als auch Baden-Württemberg wurden dazu Aktionen gestartet, um Menschen zu testen, die auf Nummer Sicher gehen wollen. Doch schon ein paar Tage vor dem Fest stellt sich heraus: Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht.

In Baden-Württemberg gibt es unter anderem Kritik von der SPD Landtagsfraktion. Der Vorsitzende Andreas Storch aus Heidenheim wirft Sozialminister Manfred Lucha vor, Dinge versprochen zu haben, die jetzt von den Hilfsorganisationen eingelöst werden müssten. Auch wären die nur 80-tausend Schnelltests nicht ausreichend, um all die Menschen zu testen, die alte und kranke Angehörige besuchen wollten. Mancherorts werde nur getestet, wer vor Ort wohnt. Andere Kreise beteiligen sich überhaupt nicht an der Aktion.

Bayern hat 600-tausend Schnelltests für eine Test-Aktion zur Verfügung gestellt. Hier muss beim Besuch von Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheimes ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Über die Weihnachtstage darf dieses nicht älter als 72 Stunden sein. Die Tests werden hauptsächlich von ehrenamtlichen Einsatzkräften verschiedener Hilfsorganisationen unter Federführung des Roten Kreuzes durchgeführt. Im Landkreis Neu-Ulm befinden sich die Teststationen im Landratsamt Neu-Ulm und im Wolfgang-Eychmüller-Haus in Vöhringen. Beide haben jeweils von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Ein Termin wird nicht benötigt, allerdings dürfen sich im Rahmen dieser Aktion nur Menschen testen lassen, die über einen Nachweis verfügen, dass sie berechtigt sind, Angehörige in einem Heim zu besuchen. Eine Übersicht gibt es auf brk.de. Für alle anderen Personen stehen weiterhin kostenlose Tests in den bekannten Testzentren zur Verfügung.

In beiden Bundesländern gilt: Wer mit einem Schnelltest positiv auf das SARS-2-Virus getestet wird, muss sich in häusliche Isolation begeben und das Gesundheitsamt informieren. Mit einem zuverlässigeren PCR-Test soll dieses Testergebnis dann überprüft werden. Ist dieses ebenfalls positiv, bleiben die Maßnahmen bestehen. Sollte dieses PCR-Ergebnis negativ sein, werden die Maßnahmen wieder zurückgenommen.

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