Heute ist das erste Urteil über eine Schadensersatzklage gegen eine Corona-Impfärztin am Oberlandesgericht Stuttgart gefallen. Eine Heilbronnerin klagte durch mangelnde Aufklärung einen Impfschaden erlitten zu haben und forderte von ihrer Impfärztin Schmerzensgeld – das Landgericht Heilbronn hatte die Klage bereits im Februar 2023 abgewiesen. Die klagende Pflegerin ist daraufhin in Berufung gegangen und hat bei der heutigen Verhandlung im OLG Stuttgart erneut verloren.