Kitas in Not: Landesregierung möchte neue Betreuungsmodelle mit einem Erprobungsparagrafen testen

Das Kindertagesbetreuungsgesetz und die Kindertagesstättenverordnung reglementieren die Arbeit in Kitas. Aufgrund der vielerorts dünnen Personaldecke können Einrichtungen diese Vorgaben immer häufiger nicht mehr erfüllen. Das spüren die Eltern und Kinder beispielsweise an verkürzten Öffnungszeiten. Die Landesregierung möchte dem nun mit dem sogenannten Erprobungsparagrafen entgegenwirken. Damit sollen Einrichtungen die Möglichkeit bekommen, neue Betreuungsmodelle zu testen, die von den Regelungen abweichen.

Auf die Ankündigung reagieren Verbände mit Lob, warnen aber auch vor einem Qualitätsverlust. Der Deutsche Kitaverband und der Städtetag Baden-Württemberg begrüßen eine Einführung des Erprobungsparagrafen. Der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg und der Landesverband Katholischer Kindertagesstätten warnen vor einem Flickenteppich und mehr Belastung für die Fachkräfte.

Vorgeschlagene Modelle müssten beim Kommunalverband für Jugend und Soziales beantragt werden. Ihre Erprobung soll zeitlich und örtlich begrenzt sein. Sollte sich das Konzept als gut erweisen, könnte es verlängert werden. „Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende November abgeschlossen sein“, heißt es seitens des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

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