Kita-Volksbegehren verstößt gegen Landesverfassung

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat mit heute verkündetem Urteil einen Antrag zur Zulassung des Volksbegehrens über gebührenfreie Kitas zurückgewiesen. Die Richter sehen im vorgelegten Text Konflikte mit der Landesverfassung.

Zum einen verstößt der Gesetzentwurf demnach gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Dieser verlangt, dass staatliches Handeln messbar und berechenbar ist. Hieran fehlt es, wenn Regelungen unklar und widersprüchlich bleiben, so dass die Betroffenen die Rechtslage nicht erkennen und ihr Verhalten nicht danach einrichten können. Diesen Anforderungen genüge das Volksbegehren nicht. Die Gesetzesvorlage enthalte Unklarheiten und Widersprüche, die sich nicht im Wege der Auslegung korrigieren lassen. Sie ist damit nicht geeignet, den abstimmungsberechtigten Bürgern eine hinreichende Grundlage für eine sachgerechte und abgewogene Entscheidung zu bieten. Zum Beispiel ergibt sich aus dem Gesetzentwurf nicht, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen ist.

Zum anderen verstößt das Volksbegehren, soweit es kommunale und staatliche Träger von Kindertageseinrichtungen betrifft, gegen den in der Verfassung verankerten Abgabenvorbehalt. Zwar regelt der Gesetzentwurf auf den ersten Blick nicht die Pflicht von Bürgern, Abgaben zu erbringen. De facto würde der Gesetzentwurf – was nach der Gesetzesbegründung sein erklärtes Ziel ist –  aber zu einer Beitragsfreiheit der Kindertagesbetreuung führen und damit könnten die Bürger – entgegen den Vorgaben der Verfassung – über zu leistende Abgaben selbst entscheiden.

Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens ist das Urteil ein derber Rückschlag. Sie müssen jetzt wieder ganz von vorne anfangen. Das Bündnis für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg hat die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Bedauern zur Kenntnis genommen, aber auch als klaren politischen Ansporn verstanden. „Jetzt erst recht“, erklärten die Bündnispartner in engem Schulterschluss. Nach der rechtlichen Ablehnung dieses Volksbegehrens komme es nun darauf an, den gesellschaftspolitischen Druck für ihr inhaltliches Ziel der Gebührenfreiheit weiter zu erhöhen. Der Ulmer SPD-Abgeordnete Martin Rivoir will das Thema auch für den anstehenden Landtagswahlkampf nutzen.

 

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