Ver.di: Kita-Öffnung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Am vergangenen Dienstag haben sich Bund und Länder noch auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar verständigt. Aber schnell war klar: Baden-Württemberg strebt eine frühere Öffnung von Grundschulen und Kitas an. Dabei steht der kommende Montag (1. Februar) zur Debatte.  Die Landesregierung will die Entscheidung am Dienstag oder Mittwoch fällen.

Die Gewerkschaft ver.di hat sich heute dazu in seiner Online Pressekonferenz skeptisch geäußert.  Man könne die Kitas nur öffnen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt seien. Die hat die Gewerkschaft in einem Zehn-Punkte-Programm zusammengetragen.

  1. Die Landesregierung muss offenlegen, aufgrund welcher Inzidenzwerte sie entscheidet: Kitas ganz zu schließen; Kitas mit Notbetreuung zu öffnen; Kitas vollständig unter Pandemiebedingungen zu öffnen.
  2. Medizinische Masken und FFP-2-Masken müssen für alle Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge bereitgestellt sein.
  3. Die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte gilt auch in Kitas und Grundschulbetreuung: Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Betreuung sein können. Dafür müssen die Beschäftigten mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden.
  4. Beschäftigte, die ohne eine Einhaltung der AHA+L-Regeln jeden Tag Kontakt zu vielen Kindern und Eltern haben, müssen bei der freiwilligen Impfung oberste Priorität erhalten.
  5. Ein Recht, sich jederzeit freiwillig testen zu lassen.
  6. Welches Kind in eine Notbetreuung darf, muss wie im ersten Lockdown verbindlich festgelegt werden. Die Entscheidung und Verantwortung darf nicht weiter Eltern und Beschäftigten überlassen werden.
  7. Medizinische Maskenpflicht auf dem gesamten Kita- oder Schulgelände für alle Externen (Eltern, Handwerker). Eltern müssen in der Kita zu allen Beschäftigten und anderen Kindern zwingend und jederzeit den Mindestabstand einhalten.
  8. Kurzarbeit ist in den kommunalen Kitas nach dem TV-Covid nicht vorgesehen. Da die Kitas nie ganz geschlossen sind, darf es keine Kurzarbeit geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger Beschäftigte für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes.
  9. Wenn das Personal nicht für die festen und ggf. kleineren Gruppen ausreicht, müssen Öffnungszeiten reduziert werden.
  10. Betreuung nur in festen Gruppen und Kohortenprinzip. Auch die Beschäftigten sollten in festen Tandems gemeinsam im Team arbeiten. Das bietet den größtmöglichen Schutz in einer geöffneten Kita und verhindert gleichzeitig die Schließung der ganzen Einrichtung, wenn Infektionen auftreten.

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