Gegen Michael Ballweg, den Gründer der Querdenken Bewegung wird es wohl keine Hauptverhandlung wegen Geldwäsche und Betrug geben. Das Stuttgarter Landgericht hat beschlossen, lediglich ein Verfahren aufgrund der ihm vorgeworfenen Steuervergehen zu eröffnen. Ballweg wird beschuldigt bis zu einer halben Million Euro an Spenden von Unterstützern der Querdenken-Bewegung in sein persönliches Vermögen umgeleitet zu haben. Insgesamt neun Monate saß er bis April deshalb schon in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat nun angekündigt, unverzüglich Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen.