Nach dem tödlichen Brand in Esslingen im November 2024, bei dem der 31-jährige Luca S. erschossen und das Wohnhaus in Brand gesetzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihre Prüfung abgeschlossen: Gegen Polizei und Behörden wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Trotz schwerer Vorwürfe des Vaters des Opfers sieht die Behörde keine strafrechtlich relevanten Fehler. Es habe keine konkreten Hinweise auf eine Schusswaffe oder einen akuten Haftgrund gegen den 61-jährigen Täter gegeben, ebenso wenig Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung. Die Ermittler betonen, dass sie nicht klären sollten, ob die Tat hätte verhindert werden können – sondern nur, ob rechtlich und fachlich korrekt gehandelt wurde. Auch gegen Polizei, Stadt Esslingen und Gesundheitsamt sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Damit ist der Fall aus juristischer Sicht abgeschlossen – emotional bleibt er für viele weiter offen.