Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG, ruft Beschäftigte im Landkreis Neu-Ulm zum Weihnachtsgeld-Check auf. Sie sollen prüfen, ob sie Anspruch auf Sonderzahlungen haben. Das sei in den meisten Tarifverträgen geregelt. Insbesondere für die fast 9000 Menschen, die im Landkreis laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check, so die NGG. Gerade in der Gastronomie und Hotellerie lassen viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr Personal leer ausgehen. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, heißt es weiter.