Gericht lehnt Befangenheitsanträge im Ballweg-Verfahren ab

Das Landgericht Stuttgart hat im Betrugsprozess gegen «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg Befangenheitsanträge gegen drei Berufsrichter abgelehnt. Damit kann der Prozess gegen Ballweg fortgesetzt werden. Andernfalls hätte das Verfahren, das bereits seit einigen Monaten läuft, neu aufgesetzt werden müssen. Ballweg muss sich wegen versuchten Betrugs verantworten, auch Steuern soll er laut Anklage hinterzogen haben. Der 27. Verhandlungstag vor knapp zwei Wochen begann mit einem Paukenschlag: Die Strafkammer schlug eine Einstellung des Betrugsprozesses vor – wegen Geringfügigkeit. Die Richter sind der Meinung, dass man dem 50-jährigen Unternehmer keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag des Gerichts jedoch ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, so die Ankläger. Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter in dem Verfahren.

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