Freispruch für Polizei-Inspekteur - Gericht sieht Vorwurf der sexuellen Nötigung als nicht gegeben

Der wegen sexueller Nötigung vor Gericht stehende Polizei-Inspekteur ist am Freitagmorgen freigesprochen worden. Damit endet zumindest vorläufig ein Verfahren, das bei Polizei und Politik für Aufregung sorgte. Die Klägerin hatte dem 50-jährigen Spitzenbeamten vorgeworfen, sie zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben um ihr beim Aufstieg in den höheren Dienst zu helfen. Unter anderem gab sie an, dass er sie dazu gedrängt hätte. Nach einem gemeinsamen Kneipenbesuch seinen Penis anzufassen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Inspekteur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monate- dem ist das Landgericht nicht gefolgt. Den vom Dienst freigestellten Inspekteur erwartet nun aber noch ein Disziplinarverfahren. Innenminister Strobl hat bereits angekündigt, dass er sich unabhängig vom Urteil, eine Rückkehr des Inspekteurs in sein Amt nur schwer vorstellen kann.

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