Fernbuskontrollen am Autobahnkreuz Ulm/Elchingen

Die Autobahnen A7 und A8 sind nicht nur eine schnelle Möglichkeit zur Arbeit zu kommen, in den Urlaub zu fahren oder seine Verwandtschaft zu besuchen. Auch Schmuggler nutzen sie gerne. Deswegen führt die Polizei am Autobahnkreuz Ulm/Elchingen immer wieder größere Kontrollaktionen durch. Diesmal waren vor allem Fernreisebusse im Visier der Fahnder. Aber auch bei anderen Verkehrsteilnehmern hatten die Beamten einiges zu beanstanden.

Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt über 50 Fahrzeuge, davon 19 Reisebusse und 245 Personen überprüft. Dabei wurden neben verschiedenen ausländerrechtlichen Verstößen u. a. auch Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, sowie dem Straßenverkehrsgesetz festgestellt. Auch mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. Überladung oder Überschreitung der Stützlast, und Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz wurden bei den Kontrollmaßnahmen geahndet.

Bei einem 27-jährigen französischen Fahrzeugführer ergaben sich bei der Kontrolle Anhaltspunkte, dass dieser unter Drogeneinfluss steht. Der Mann bestätigte, dass er am Vortag Marihuana konsumiert hatte, weshalb eine Blutentnahme bei ihm durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen.

Weiter konnte bei einem 31-jährigen Fahrzeuginsassen während der Fahrzeugkontrolle unter seinem Sitz ein Joint aufgefunden werden, nachdem der eingesetzte Diensthund das Versteck aufgespürt hatte. Im Gepäck wurde zudem weiteres Rauschgift sichergestellt. Die Besitzer der Drogen erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Bei der Überprüfung eines slowenischen Fahrzeugführers wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass die an seinem Pkw angebrachten Kennzeichen in Deutschland keine Gültigkeit aufwiesen. Daher bestand für das Fahrzeug keine Zulassung und es wurden keine Steuern entrichtet. Der Fahrer konnte seine Fahrt somit nicht fortsetzen. Nachdem der Mann sich nicht verständigen konnte, fuhren die Kollegen mit ihm zur nahegelegenen Zulassungsstelle und unterstützen ihn dabei, die sog. Ausfuhrkennzeichen für sein Fahrzeug zu beantragen. Nachdem der Mann nun „gültige“ Kennzeichen von der Zulassungsstelle erteilt bekam, konnte er seine Fahrt schließlich fortsetzen. Ihn erwartet eine Anzeige.

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