Erneute Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Der Stadtkreis Ulm liegt seit fünf Tagen unter einer 7-Tage-Inzidenz von 50. Damit treten ab heute neue Lockerungen in Kraft. Unter anderem entfällt im Einzelhandel die Pflicht zum Test und zur Nachverfolgung. Die Gastronomie darf bis 1 Uhr nachts geöffnet bleiben, hier muss allerdings weiterhin ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Außerdem dürfen sich Menschen nun wieder mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinos, Kultur- und Informationsveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 500 Personen erlaubt, innen bleibt die Teilnehmerzahl auf 250 begrenzt. Alle Lockerungen sind auf der Webseite der Stadt nachzulesen.

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