Ermittlungen gegen Schweinemastbetrieb

Gegen den Betreiber einer Schweinemast im Alb-Donau-Kreis wird wegen möglicher Verstöße gegen den Tierschutz ermittelt. Der Betrieb wurde am Mittwoch von Ermittlern des Polizeipräsidiums Ulm durchsucht, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ulm am Mittwoch mitteilten. Ein sofortiges Handeln sei nicht erforderlich gewesen. Die Zustände seien dokumentiert und Beweismittel erhoben worden.

Anlass für die Ermittlungen ist demnach die Anzeige einer Tierschutzorganisation gegen den Landwirt. Diese habe über «tierschutzwidrige Zustände» im Frühjahr dieses Jahres berichtet, hieß es. Auch das Veterinäramt habe im Frühjahr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet und sei zudem kürzlich wiederholt in dem Betrieb gewesen.

Zuvor hatte der Südwestrundfunk über mögliche Tierschutzverstöße in einem Mastbetrieb für Schweine bei Ulm berichtet. Dem Sender wurden demnach Bilder der Tierrechtsaktivisten von «Soko Tierschutz» zugespielt, die schwer verletzte und sterbende Tiere zeigen sollen.

Nach Angaben eines Sprechers des Alb-Donau-Kreises wurden in dem Betrieb nach einer anonymen Anzeige Ende Februar «gravierende Mängel vor allem im Hinblick auf die artgerechte Haltung der Tiere» festgestellt. Neben kranken und verletzten Tieren hätten Amtsveterinäre auch zwei tote Tiere gefunden. Vier Schweine seien von Amtstierärzten tierschutzgerecht getötet worden. Ein sofortiges Tierhaltungsverbot sei damals geprüft worden, sei aber rechtlich nicht gedeckt gewesen, hieß es. In dem Betrieb hätten sich damals rund 360 Zucht- und Masttiere sowie rund 950 Ferkel befunden.

Seitdem hat es demnach mehrere weitere Kontrollen gegeben. Am 7. Mai hätten Amtstierärzte gemeinsam mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums und der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz erneut entschieden, dass die Situation vor Ort kein sofortiges Tierhalteverbot rechtfertige, teilte der Sprecher mit. Auch bei augenscheinlich gravierenden Verstößen sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

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