Discotheken bleiben geschlossen, Fastnachtsumzüge verboten

Ab Freitag tritt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Für Großveranstaltungen sind Lockerungen vorgesehen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen bei einer 2G-Regel 1500 Besucher teilnehmen, wendet der Veranstalter 2G-Plus an, erhöht sich die Obergrenze auf 3000. Im Freien, also auch in Fußballstadien, können bei 2G-Plus 6000 Teilnehmer kommen, bei 2G 3000.

Enttäuschung dürfte aber vor allem bei den Betreibern von Clubs und Discotheken, Messeverantwortlichen und Fastnachtsvereinen herrschen. Clubs und Discotheken bleiben geschlossen, Messe-Veranstaltungen bleiben untersagt und Fasnachts-Umzüge sind verboten.

In der Gastronomie wird leicht gelockert- dort gilt wieder 2G, Geimpfte und Genesene müssen in der Alarmstufe keinen negativen Test mehr vorlegen. Im Einzelhandel gilt, nach dem Urteil Verwaltungsgerichtshof am Dienstag, nun 3G.

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