Neue Jugendschöffinnen und -schöffen. Der Landkreis Neu-Ulm legt die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl am Auskunftsschalter im 1. Stock des Landratsamtes aus. Gegen die Liste kann innerhalb einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden. Nach der Einspruchsfrist wird die Liste an das Amtsgericht Neu-Ulm versendet. Der Wahlausschuss wählt dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.