DEHOGA im Interview zu den neuen Corona-Beschlüssen

In Deutschland gibt es eine allgemeine Lockdownverlängerung bis zum 28. März, das ist gestern auf dem Corona-Gipfel beschlossen worden. Trotzdem soll es Lockerungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab nächster Woche geben. Davon profitieren der Einzelhandel, Zoos, Museen, Galerien, botanische Gärten und Gedenkstätten. Auch Sport im Außenbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Die Gastronomie soll -unter Vorbehalt- am 22. März wieder aufmachen dürfen, allerdings nur in den Außenbereichen und bei einer Inzidenz unter 50. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 müssten für Restaurantbesuche vorab Termine vereinbart und ein tagesaktueller Corona-Test vorlegt werden. Ab einem Wert von mehr als 100 soll ein Notfallsystem in Kraft treten, welches den heutigen Stand wiederherstelle. Über das weitere Vorgehen soll dann am 22. März erneut beratschlagt werden.

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