Auch wenn es Kritik hagelt, sie muss gemacht werden! Die Grundsteuerfeststellungserklärung. In 2 Wochen verstreicht die Frist.
Alle Eigentümer, die in Deutschland Wohnungen, Häuser und Grundstücke besitzen, müssen bis zum 31. Januar eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Wer bis dahin noch keinen Bescheid abgegeben hat muss mit empfindlichen Strafzahlungen rechnen.
Aber eins nach dem anderen. Die zu zahlende Grundsteuer wird bundesweit neu errechnet. Dabei unterscheidet sich die Art und Weise wie die Grundsteuer berechnet wird von Land zu Land. Laut Steuerberater Manfred Hezler ist Bayern sehr anfällig für verfassungsrechtliche Überprüfungen. Schuldig sei der Grundsteuermessbescheid. Er rät dazu die Erklärung einzureichen und dann Einspruch erheben.
Klar ist jedoch, auch wenn noch nicht ersichtlich ist, ob die Berechnungsmethode fair ist oder nicht, die Grundsteuerfeststellungserklärung muss eingereicht werden. Es ist 5 vor 12, so Manfred Hezler. Er rät dazu nicht mehr lange zu warten. Hilfe gibt es entweder unter grundsteuer.bayern.de oder beim zuständigen Finanzamt.