Dauerkandidatin ist nicht prozessfähig

Ein richtungsweisendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Stuttgart verkündet. Darin heißt es, die Wahlanfechtungen von Dauerkandidatin Fridi Miller seien „unzulässig“, weil „die Klägerin nicht prozessfähig ist“.
Miller hatte im März unter anderem in Ravensburg als Oberbürgermeisterin kandidiert und anschließend den Wahlausgang erfolglos angefochten.
Nach diesem Urteil kann die Sindelfingerin allerdings auch weiterhin kandidieren, nicht aber den Wahlausgang anfechten.

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