Im Oktober verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Informationen der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten in sechs Musterverfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Im Zentrum steht die Frage, ob Kleinbetriebe und Selbstständige die staatlichen Gelder aus dem Frühjahr 2020 behalten dürfen oder ganz bzw. teilweise zurückzahlen müssen.
Die Verfahren könnten Signalwirkung haben: Über 1.400 Klagen sind noch in erster Instanz anhängig, rund 1.200 davon ruhen, bis die Musterfälle entschieden sind. Streitpunkt ist oft die Auslegung der Förderbedingungen – viele Betriebe argumentieren, dass sie die Hilfe entsprechend der damals unklaren Lage rechtmäßig genutzt haben.
Die L-Bank, die landeseigene Förderbank, hatte Soforthilfen in Höhe von insgesamt 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt. Nach teils widersprüchlichen Urteilen von Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg wird nun erwartet, dass der VGH eine grundsätzliche Klärung herbeiführt.