Corona-Ausnahmeregelungen für 12-17-jährige Schüler verlängert

In Baden-Württemberg können ungeimpfte Schülerinnen und Schüler auch im Februar noch mit ihrem Schülerausweis in Cafés, Restaurants, ins Kino oder zum Sport. Die bis Ende Januar geltenden Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige wird zunächst um einen Monat verlängert. Das hat die Landesregierung nun bekanntgegeben. Das heißt, der Schülerausweis als Testnachweis gilt auch für Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote mit 2G- oder 2G-Plus-Regelung. Für Kinder unter 12 Jahren gilt die Ausnahmeregelung sowieso. Für sie gibt es derzeit noch keine Impfempfehlung durch die STIKO.

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