Bußgeld für Fakenamen: Noch viele offene Fragen zur Kontrolle

Micky Maus, Donald Trump oder Volker Racho. Nur einige Beispiele für Fakenamen, die in den vergangenen Wochen auf den Namenslisten in Gaststätten für Aufsehen gesorgt haben. Sie machen die Nachverfolgung der Gäste im Corona-Fall unmöglich. Deshalb haben sich Bund und Länder angesichts der steigenden Infektionszahlen darauf geeinigt, für Falschangaben bei der Datenerfassung in Restaurants, Bars und Kneipen ein Bußgeld einzuführen. Über dessen Höhe entscheidet jedes Bundesland selbst. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat gar eine Ausweispflicht in Gaststätten in den Raum gestellt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Baden-Württemberg schließt eine Kontrolle von Personalausweisen allerdings kategorisch aus. Dazu seien die Gastronomen nicht berechtigt. Eine Kontrolle mit anschließender Sanktionierung durch ein Bußgeld obliege dem Hoheitsbereich des Ordnungsamts oder der Polizei. Auch die Stuttgarter Gastronomen sehen eine Ausweispflicht kritisch. Sie appellieren an die Gäste, auf Fantasienamen zu verzichten. Micky Maus sei einfach zu entlarven, jedoch könne jeder Gast auch plausible Namen wie beispielsweise Heinz Müller in die Listen eintragen.

Die Stadt Stuttgart wollte auf Nachfrage noch keine aussage dazu treffen, wie und ob das Bußgeld für Falschangaben durch das Ordnungsamt durchzusetzen ist. Man müsse zunächst abwarten, bis der Beschluss der Bund-und-Länder-Konferenz in die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen wird.

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