Abfallgebührenbescheid und Ausweis bereithalten: Mit dieser Bitte richten sich die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm an Personen, die einen entsprechenden Recyclinghof oder Gartenabfallplatz der Stadt aufsuchen. Der Grund: Zahlreiche Beschäftigte sind derzeit im Urlaub. Das Vertretungspersonal kennt die Besucher nicht. Das gilt auch für Stammkunden. Daher sollten der Ausweis und Abfallgebührenbescheid mitgeführt werden. Ohne diese Dokumente ist der Zugang zum Recyclinghof oder Gartenabfallplatz nicht möglich.