Freistaat Bayern richtet Soforthilfen ein. Das hat das Bayrische Kabinett entschieden. Die Soforthilfen gelten auch im Landkreis Neu-Ulm. Vom Hochwasser betroffene Privathaushalte können Soforthilfen bis zu 5.000 Euro vom Staatsministerium der Finanzen und Heimat erhalten. Bei Öl- oder Gebäudeschäden wird eine Hilfe in Höhe von 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt. Anträge zu den Soforthilfen können ab sofort gestellt werden.