Ballweg-Prozess wohl noch nicht beendet - beide Seiten legen Revision ein

Im Strafverfahren gegen Michael Ballweg, Gründer der «Querdenken»-Bewegung, haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Stuttgart mit. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ballweg wurde vergangene Woche vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, jedoch wegen Steuerhinterziehung verwarnt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils haben beide Seiten nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Ballweg stand wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung monatelang vor Gericht. Er war ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft – unter anderem wegen Fluchtgefahr. Die von ihm 2020 gegründete «Querdenken»-Bewegung entstand in Stuttgart im Zuge der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Sie wurde schnell bundesweit aktiv und vereinte ein heterogenes Spektrum von Kritikern, darunter auch Impfgegner, Esoteriker und Rechtsextreme.

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