Michael Ballweg bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht hat am Montagmorgen das Ergebnis des Haftprüfungstermins veröffentlicht. Wörtlich heißt es darin„Das Amtsgericht hält den Beschuldigten weiterhin für dringend verdächtig, sich des gewerbsmäßigen Betruges, der Geldwäsche und der Anstiftung zur Geldwäsche schuldig gemacht zu haben. Auch der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht weiterhin. Eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Auflagen kam nicht in Betracht.“
Die Anwälte des Querdenken-Gründers wollen nun zeitnah Haftbeschwerde einlegen. Dann muss sich das Landgericht mit dem Fall beschäftigen. Der 47-Jährige wurde am 29. Juni festgenommen. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640 000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430 000 Euro. Außerdem sollen sich bei der Durchsuchung seines Wohnhauses und Geschäftsräumen konkrete Anhaltspunkte ergeben haben, dass Ballweg sich ins Ausland absetzen wollte.