Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Länder dürfen Fußballvereinen den Polizeischutz bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Baden-Württemberg will darauf allerdings nicht zurückgreifen und die Kosten weiterhin übernehmen. Innenminister Thomas Strobl betont, dass es um sichere Fußballspiele geht und nicht um Einnahmen. Hochrisikospiele sind Fußballspiele, bei denen gewaltbereite Fans aufeinandertreffen und es häufig zu Ausschreitungen kommt.