Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Corona-Welle waren unverhältnismäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, wie der bayerische Rundfunk berichtet. Während in anderen Bundesländern Kontaktbeschränkungen gegolten hatten, gab es in Bayern Ausgangsbeschränkungen. Sprich: Man durfte die eigene Wohnung nur aus einem triftigen Grund wie der Arbeit, dem Einkauf oder einem Arztbesuch verlassen. Dies sei laut Gericht nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar gewesen