Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett in Baden-Württemberg weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren. Ab Samstag, den 12. Dezember 2020, ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeige laut Ministerpräsident, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zur Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen sei. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Diese Maßnahmen ergreift Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember 2020. Hier will sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür einsetzen, das ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Zudem will der Ministerpräsident dafür plädieren, spätestens nach Weihnachten, das Land weiter runterzufahren und einen strikten Lockdown zu verhängen.

Kritik an den neuen Regeln gibt es bereits von der Industrie- und Handelskammer Ulm. Auch wenn Einkaufen zunächst noch erlaubt ist, würden die neuen Maßnahmen Kunden aus Geschäften vor allem in den Innenstädten fernhalten.

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