Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten? Kretschmann unterstützt Prüfung, sieht reale Umsetzung aber skeptisch

Ministerpräsidentenkonferenzen bis spät in die Nacht kennen wir noch zu gut aus den Hochzeiten der Corona-Pandemie. Am Montag haben Bund und Länder wieder hart miteinander gerungen. Herausgekommen sind keine Kontaktbeschränkungen, sondern ein Beschluss, der die illegale Migration nach Deutschland beschränken soll. Dass die Verhandlungen länger dauerten als gedacht, hat mit einem Vorstoß zu tun, den Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterstützt. Skeptisch ist er allerdings bei dessen Umsetzung.

Die Länderchefs der CDU und CSU haben vorgeschlagen, Asylverfahren zukünftig außerhalb der EU durchzuführen. Bei den Verhandlungen bis tief in die Nacht haben Bund und Länder vereinbart, dass die Bundesregierung dies nun prüfen soll. Bereits im Ampel-Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass diese Möglichkeit in Ausnahmefällen geprüft werden soll. Was die reale Umsetzung des Vorschlags angeht, ist Kretschmann skeptisch, weil für Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten vermutlich neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen.

Allein die Prüfung des Vorschlags kann lange dauern, weil dieser unter anderem mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammenpassen müsste. Kurzfristig sollen Länder und Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro entlastet werden. Im kommenden Jahr zahlt der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro an die Länder – Zudem sollen Asylbewerber erst nach 36 statt 18 Monaten Bürgergeld erhalten. Im kommenden Jahr soll bundesweit eine Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt werden, die Geldauszahlungen ersetzen soll.

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