Angeklagte Mutter soll Berufung gegen ihr Urteil eingelegt haben

Die Mutter eines zu Tode gequälten Zweijährigen aus Bopfingen soll gegen ihr Urteil des Amtsgerichts Ellwangen Berufung eingelegt haben. Das Gericht hatte die 37-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Sohn der 37-Jähringen soll im Herbst von ihrem damaligen Lebensgefährten tödlich misshandelt worden. Bei Annahme der Berufung könnte es zu einem erneuten Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ellwangen kommen. 

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