Saison-Kurzarbeitergeld für Bauarbeiter: Ab Dezember springt das Saison-Kurzarbeitergeld ein, wenn Winterwetter die Arbeit stoppt. Bei Eis und Schnee übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Davon profitieren rund 1.050 Beschäftigte aus Bau, Dachdeckerei und Gartenbau in Ulm. Die Regelung verhindert Kündigungen, sorgt für finanzielle Sicherheit und ermöglicht es Betrieben, im Frühjahr mit ihrem bereits erfahrenen Personal weiterzuarbeiten.