Gericht verurteilt 48-jährige Ulmerin zu drei Jahren Haft. Von 2018 bis 2022 hat die Buchhalterin nach Auffassung der Ersten Strafkammer am Ulmer Landgericht 193-mal Geld vom Geschäftskonto ihres Arbeitgebers in Blaustein auf ihr eigenes Konto überwiesen. Insgesamt soll sich die abgezweigte Summe auf 715.000 Euro belaufen. Einen Großteil des Geldes hat die Frau verwendet, um ihre Spielsucht zu finanzieren. Das geht aus den Aussagen eines Polizisten hervor. Weitere Geldbeträge seien Betrügern zugeflossen, denen sie zum Opfer gefallen sei.