Aufstallungspflicht wegen Geflügelpest

Geflügelpest erreicht den Landkreis Neu-Ulm.
Nach einem Ausbruch der Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis gilt nun auch im nördlichen Landkreis Neu-Ulm eine Überwachungszone. Betroffen sind 35 Geflügelbetriebe. Für sie gilt eine strikte Aufstallungspflicht – Vögel dürfen nicht mehr ins Freie, Geflügel, Fleisch und Eier dürfen den Bestand nicht verlassen. Auch verschärfte Hygieneregeln und eine Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen sind vorgeschrieben. Die Maßnahmen sollen mindestens 30 Tage bestehen. Die genaue Zone und Regeln sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts Neu-Ulm nachzulesen.

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